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„Beginne mit dem, was notwendig ist, dann tue dein Möglichstes und plötzlich wirst du das Unmögliche vollbringen.”
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| Franz von Assisi |
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Raum der Stille, Delphintherapie, Betreuung und Freizeitmaßnahmen - Stiftung gewährt Unterstützung und Förderung
Vechta – Die Andreas-Stiftung hat im März erneut Unterstützung und Förderungen gewährt. So finanzierte sie mit 2030 Euro Tagesfahrten, Ausflüge, Wochenendfahrten und kurze Urlaube von Menschen mit Behinderung, die in einem Wohnheim des Andreaswerkes leben. Im Rahmen der Sitzung am 29. September 2009 hatte das Kuratorium beschlossen, grundsätzlich pro Person und pro Tag zehn Euro für Freizeitmaßnahmen zu übernehmen.
Unter anderem wurde eine Fahrt der Betreuten Wohngruppe Alter Ziegelhof zum Ökumenischen Kirchentag sowie eine fünftägige Reise von Bewohnern des Seniorenhauses nach Bad Bevensen bezuschusst.
Die Einrichtung eines "Raumes der Stille", in den sich Werkstattbeschäftigte beispielsweise bei Trauerfällen zurückziehen können, förderte die Andreas-Stiftung mit 1.000 Euro. Für die Unterstützung einer Delphintherapie für ein Kind des Heilpädagogischen Kindergartens bewilligte das Kuratorium, dem als Schirmherr unter anderem Franz Grimme angehört, 500 Euro. Für eine Beschäftigte der Werkstatt garantierte das Kuratorium den Start eines dringend benötigten Betreuungsangebotes, das zunächst von der Pflegekasse abgelehnt worden war. Für Hausbesuche und die Teilnahme am niedrigschwelligen Betreuungsangebot stellte das Kuratorium 1.600 Euro zur Verfügung. Die Stiftung wird damit ihrem Zweck, dort zu fördern, wo staatliche Hilfen nicht mehr greifen, gerecht.
Förderanträge können an den Geschäftsführer der Andreas-Stiftung, Matthias Warnking, gestellt werden.
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Das kann die Stiftung unterstützen |
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Was die Andreas-Stiftung unterstützen kann
Vechta – Die Stiftung soll bedürftige Menschen mit Behinderung aus dem Landkreis Vechta unmittelbar unterstützen. Aber auch steuerbegünstigte Einrichtungen für behinderte Menschen können in den Genuss einer Förderung kommen. „Dabei sollen besonders Dienste und Einrichtungen bedacht werden, die vom Andreaswerk getragen werden“, erklärt der Geschäftsführer der Stiftung, Matthias Warnking.
In den Richtlinien ist vorgesehen, dass ein Viertel der Zinserträge des Vorjahres der jährlich wechselnden MitMenschaktion des Andreaswerkes zugute kommt. Nach ihren Richtlinien unterstützt die Stiftung sowohl Menschen mit Behinderung als auch Projekte von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. „Behinderte Menschen, die durch das Andreaswerk betreut werden, können einmal jährlich eine Soforthilfe bis zu 200 Euro bekommen“, so Matthias Warnking. Direkte Zuwendungen an Menschen mit Behinderung können in der Regel höchstens bis zu 1.000 Euro betragen. Dabei kann die konkrete Förderung auch als Sachleistung gegeben werden. Bevorzugt werden schwerstmehrfach behinderte Menschen.
Einzelne Projekte von Einrichtungen der Behindertenhilfe können von der Stiftung höchstens 10.000 Euro bekommen. In der Regel wird ein einziges Projekt bis zu zwei Jahren gefördert. Förderungsanträge gehen an Matthias Warnking, Geschäftsführer der Stiftung. Er informiert gerne auch über die genauen Kriterien, nach denen die Stiftung Zuwendungen bewilligt. Anträge sollten eine kurze Begründung enthalten. In Projektanträgen sollten Angaben über den Träger wie Gemeinnützigkeit, Satzung, Gesellschaftsform sowie das Ziel des Projektes, die Zielgruppe, das Konzept und die Laufzeit enthalten sein. Über die Anträge entscheidet das Stiftungskuratorium in Abständen von jeweils einem halben Jahr.
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